Startseite » Brandschutztüren T 30
Brandschutztüren
Für die Herstellung von Brandschutztüren arbeiten wir nach den Zulassungen Z-6.20-2266 und Z-6.20-2284.
Mit den Zulassung stehen viele Möglichkeiten für die Ausführung und Gestaltung von Brandschutztüren zur Verfügung. Türen lassen sich mit moderner Gestaltung oder auch nach historischen Vorbildern herstellen. Dabei können Gläser oder Füllungen zum Einsatz kommen.
Neben den herkömmlichen Beschlägen sind u. a. auch folgende Produkte verwendbar: integrierte Bänder und Schließer, Zugangskontrollen, Fingerklemmschutz oder Panikbeschläge.
Änderungen an den Brandschutztüren sind in dem Rahmen erlaubt, was das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin zuläßt bzw. was in der Zulassung erlaubt ist.
Herstellbar sind ein- und zweiflügelige Türen, mit und ohne Seitenteil bzw. Oberlicht.
Weitere Informationen zu Brandschutztüren
T30-Türen auch in Massivholzausführung.
Wo finde ich Informationen für Tischler-Schreiner?
Grundinfo Brandschutz für Tischler-Schreiner PDF